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   BFH, 05.07.2010 - VII B 257/09   

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https://dejure.org/2010,8072
BFH, 05.07.2010 - VII B 257/09 (https://dejure.org/2010,8072)
BFH, Entscheidung vom 05.07.2010 - VII B 257/09 (https://dejure.org/2010,8072)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - VII B 257/09 (https://dejure.org/2010,8072)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Bestimmungen des AktG oder GmbHG nicht allein maßgeblich für die Beurteilung eines biersteuerrechtlichen Abhängigkeitsverhältnisses

  • openjur.de

    Bestimmungen des AktG oder GmbHG nicht allein maßgeblich für die Beurteilung eines biersteuerrechtlichen Abhängigkeitsverhältnisses

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, BierStG § 2 Abs 3, AktG § 17, EWGRL 83/92 § 4 Abs 2
    Bestimmungen des AktG oder GmbHG nicht allein maßgeblich für die Beurteilung eines biersteuerrechtlichen Abhängigkeitsverhältnisses

  • Bundesfinanzhof

    Bestimmungen des AktG oder GmbHG nicht allein maßgeblich für die Beurteilung eines biersteuerrechtlichen Abhängigkeitsverhältnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 2 Abs 3 BierStG, § 17 AktG, § 4 Abs 2 EWGRL 83/92
    Bestimmungen des AktG oder GmbHG nicht allein maßgeblich für die Beurteilung eines biersteuerrechtlichen Abhängigkeitsverhältnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 2 Abs 3 BierStG, § 17 AktG, § 4 Abs 2 EWGRL 83/92
    Bestimmungen des AktG oder GmbHG nicht allein maßgeblich für die Beurteilung eines biersteuerrechtlichen Abhängigkeitsverhältnisses

  • rewis.io

    Bestimmungen des AktG oder GmbHG nicht allein maßgeblich für die Beurteilung eines biersteuerrechtlichen Abhängigkeitsverhältnisses

  • ra.de
  • rewis.io

    Bestimmungen des AktG oder GmbHG nicht allein maßgeblich für die Beurteilung eines biersteuerrechtlichen Abhängigkeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BierStG § 2 Abs. 2 S. 1; AktG § 17 Abs. 1
    Festsetzung einer Biersteuerschuld unter Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes i.S. d. § 2 Abs. 2 S. 1 Biersteuergesetz (BierStG); Wirtschaftliche Abhängigkeit von Brauereien unter Berücksichtigung des Biersteuerrechts

  • datenbank.nwb.de

    Regelungen des AktG und GmbHG zu Organbefugnissen keine Bedeutung für die Auslegung von § 2 Abs. 3 BierStG; Richtlinie 92/83/EWG für die Beurteilung der rechtlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit i.S. des § 2 Abs. 3 BierStG maßgebend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 02.04.2009 - C-83/08

    Glückauf Brauerei - Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern - Richtlinie

    Auszug aus BFH, 05.07.2010 - VII B 257/09
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 2. April 2009 C-83/08, Slg. 2009, I-2857, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2009, 191) müssten weitere Kriterien, insbesondere Möglichkeiten zur Einflussnahme auf geschäftliche Entscheidungen, hinzutreten.

    Schließlich weiche das angefochtene Urteil vom EuGH-Urteil in Slg. 2009, I-2857, ZfZ 2009, 191 ab.

    Der EuGH hat in seiner Entscheidung in Slg. 2009, I-2857, ZfZ 2009, 191 ausgeführt, dass verhindert werden soll, dass Brauereien in den Genuss der Verbrauchsteuerermäßigung kommen, deren Größe und Produktionskapazität eine Verzerrung des Binnenmarkts hervorrufen könnten; die Begünstigung solle den wegen ihrer Größe benachteiligten Brauereien und nicht Brauereien zugute kommen, die einem Konzern angehören.

    Sie beruht offensichtlich auf einer Fehlinterpretation des von der Beschwerde in Bezug genommenen EuGH-Urteils in Slg. 2009, I-2857, ZfZ 2009, 191.

    Soweit die Beschwerde eine Divergenz zum EuGH-Urteil in Slg. 2009, I-2857, ZfZ 2009, 191 rügt, liegt diese nicht vor.

  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 108/07

    Keine Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln bei gesellschaftsrechtlicher

    Auszug aus BFH, 05.07.2010 - VII B 257/09
    § 76 AktG und die zu seiner Auslegung ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs --BGH-- (insbesondere Urteil vom 5. Mai 2008 II ZR 108/07, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht --WM-- 2008, 1164) könnten aus biersteuerrechtlichen Zwecken nicht einfach ausgeblendet werden.

    In Bezug auf die Rechtsfrage, wer über die Möglichkeit verfüge, geschäftliche Entscheidungen einer deutschen AG zu beeinflussen, weiche das FG zudem von der BGH-Entscheidung in WM 2008, 1164 ab.

    Schließlich hat sich das FG auch nicht in Widerspruch zum BGH-Urteil in WM 2008, 1164 gesetzt.

  • BFH, 21.04.1999 - I B 99/98

    Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an

    Auszug aus BFH, 05.07.2010 - VII B 257/09
    Einer Rechtsfrage kommt nur dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsbedürftig ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 05.07.2010 - VII B 257/09
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 16.07.1999 - IX B 81/99

    Anwendungszeitpunkt für Eigenheimzulage

    Auszug aus BFH, 05.07.2010 - VII B 257/09
    Einer Rechtsfrage kommt nur dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsbedürftig ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.).
  • BFH, 31.05.2000 - X B 111/99

    Wohneigentumsförderung; geerbter Miteigentumsanteil

    Auszug aus BFH, 05.07.2010 - VII B 257/09
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 24.03.2011 - VII B 154/10

    Bestimmungen des AktG oder GmbHG sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des

    Das HZA ist der Beschwerde unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 5. Juli 2010 VII B 257/09 (BFH/NV 2010, 2030) entgegengetreten.

    a) Zu der von der Beschwerde aufgeworfenen Frage, ob gesellschaftsrechtliche Regelungen zu Organbefugnissen und hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung bei der Beurteilung der Einflussmöglichkeiten auf geschäftliche Entscheidungen einer Brauerei im Hinblick auf eine wirtschaftliche Abhängigkeit i.S. des § 2 Abs. 3 BierStG zu beachten sind, hat der beschließende Senat bereits in seinem Beschluss in BFH/NV 2010, 2030 ausführlich Stellung genommen.

    b) Auch die zweite Frage, die mit der im Verfahren VII B 257/09 gestellten Frage wörtlich übereinstimmt, bedarf keiner grundsätzlichen Klärung.

    Wie der beschließende Senat in seiner Entscheidung in BFH/NV 2010, 2030 ausgeführt hat, beruht sie offensichtlich auf einer Fehlinterpretation des von der Beschwerde in Bezug genommenen EuGH-Urteils in Slg. 2009, I-2857, ZfZ 2009, 191.

  • BFH, 23.03.2021 - VII R 43/19

    Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes

    Nach den Erwägungen des EuGH in seiner Entscheidung Glückauf Brauerei vom 02.04.2009 - C-83/08 (EU:C:2009:228, Rz 26 und 29, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2009, 191) soll verhindert werden, dass Brauereien in den Genuss der Verbrauchsteuerermäßigung kommen, deren Größe und Produktionskapazität eine Verzerrung des Binnenmarkts hervorrufen könnten; die Begünstigung solle den wegen ihrer Größe benachteiligten Brauereien und nicht Brauereien zugutekommen, die einem Konzern angehören (Senatsbeschluss vom 05.07.2010 - VII B 257/09, BFH/NV 2010, 2030, Rz 9).
  • FG Hessen, 17.01.2011 - 7 K 1648/04

    Stromsteuerentlastung nach § 10 StromStG im Jahr 1999: Qualifizierung als

    Diese steuerliche Zielsetzung ist bei der Anwendung der in § 10 Abs. 2 Stromsteuergesetz enthaltenen Vergleichsberechnung zu berücksichtigen (in diesem Sinne wohl auch Bundesfinanzhof, Beschluss vom 5. Juli 2010 VII B 257/09 in BFH/NV 2010, 2030, 2032).
  • FG Hessen, 06.06.2011 - 7 K 586/04

    Stromsteuererstattung nach § 10 StromStG nach handelsrechtlichen

    Diese steuerliche Zielsetzung ist bei der Anwendung der in § 10 Abs. 2 Stromsteuergesetz enthaltenen Vergleichsberechnung zu berücksichtigen (in diesem Sinne wohl auch Bundesfinanzhof, Beschluss vom 05.07.2010 VII B 257/09 in BFH/NV 2010, 2030, 2032).
  • FG Bremen, 30.10.2019 - 1 K 148/17

    Ermäßigter Steuersatz nach § 2 Abs. 2 BierStG nur für Hersteller mit Erlaubnis

    Die Begünstigung der Steuerermäßigung solle nach dem BFH-Beschluss vom 5. Juli 2010 VII B 257/09, BFH/NV 2010, 2030 wegen ihrer Größe benachteiligten Brauereien und nicht Brauereien zu Gute kommen, die einem Konzern angehörten.
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